Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht für Fernabsatzverträge

Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme fernkommunikationstauglicher Mittel, wie in § 5a Abs 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beschrieben, zustande kommt, kann der Verbraucher seine Bestellung innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware oder Bestellung der Dienstleistung, ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Eine KschG-konforme Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluß zugestellt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige

Absendung des schriftlichen Widerrufs an:

TmH e.U.
Leskygasse 3/9/6
A-1220 Wien

Telefon: 0043-676-5043008
Telefax: 0043-1-9676738
eMail: info®tmh.co.at

Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind folgende Geschäftsfälle:

  • Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • Kaufverträge, bei denen an die erworbenen Waren auch Dienstleistungen gekoppelt sind
  • Dienstleistungsverträge, mit deren Ausführung bestellungsgemäß dem Verbraucher gegenüber innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.
  • Bereits geöffnete oder registrierte Garantieverlängerungen und -erweiterungen.

Widerrufsfolgen:

Im Fall des wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen Zug um Zug zurückzustellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware nicht, nur teilweise oder in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in den Geschäftsräumlichkeiten der TmH möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Betrieb nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigen kann.

Es gilt nach § 5g Abs 2 KSchG als vereinbart, dass der Verbraucher die Kosten des Rücktransports, unabhängig vom Wert der Sache, zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

Die bereits erbrachten und somit endgültig nicht dem Widerruf unterliegenden Dienstleistungen (Zusammenbau bzw. Zerlegung von Komponenten eines Gerätes) vermindern entsprechend den zur Rückerstattung an den Kunden gelangenden Kaufpreis bzw. werden dem Kunden bei Annahmeverweigerung in Rechnung gestellt und werden als offene Forderung behandelt.